- Fahrnisvollstreckung
- fпринудительное исполнение судебного решения по движимому имуществу
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Fahrnisvollstreckung — Mit dem altmodischen Wort Fahrnisvollstreckung ist die in §§ 803 ff. der Zivilprozessordnung geregelte Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen gemeint. Der Normalfall der Fahrnisvollstreckung ist die Pfändung und Verwertung beweglicher… … Deutsch Wikipedia
Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland) — Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines… … Deutsch Wikipedia
Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Fahrnis — Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). Fahrnisrecht bezeichnet das Sachenrecht der beweglichen Sachen im Gegensatz zum Liegenschaftsrecht. Fahrnisvollstreckung bezeichnet… … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungsorgan — Als Vollstreckungsorgan wird eine Organ bezeichnet, das mit der Durchführung einer Zwangsvollstreckung betraut ist. Im Rahmen der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung kommen als Vollstreckungsorgan in Betracht: der Gerichtsvollzieher für die… … Deutsch Wikipedia
Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia